Dorfvorstand in Benz2025-04-03T06:07:31+01:00

Dorfvorsteher von Benz

Moin, mein Name ist Tobias Holthusen

Ich freue mich, ihnen mitzuteilen, das ich zukünftig für die Belange des Dorfes ihr Ansprechartner bin. Als Gemeinde Malente Mitarbeiter ist es mein Anliegen – ein lebens- und liebenswerteres Benz zu haben

  • Ansprechpartner für dörfliche Angelegenheiten
  • Neue Angebote schaffen & Altes bewährtes erhalten
  • Miteinander & Gemeinsames ausbauen sowie schaffen

85%

Product Quality Index

92%

Energy Generation

stellvertretende/r Dorfvorsteher/IN von Benz

Moin, ich werde am 10.04.25 gewählt

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Christian Scharf

Beisitzer Dorfvorstand

Heimo Gerhard

Beisitzer Dorfvorstand

Peter Soltau

Beisitzer Dorfvorstand

Die Dorfvorstände werden auf einer Dorfschaftsversammlung, die von der Bürgermeister*in einzuberufen ist, aus den Bürger*innen, die der Gemeinde­vertretung angehören oder angehören können, für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung gewählt. Die oder der Vorsitzende des Dorfvorstandes führt die Bezeichnung “Dorfvorsteherin” oder “Dorfvorsteher”. Die Dorfvorsteherin oder der Dorfvorsteher und die Stellvertreter*in werden zu Ehrenbeamt*innen ernannt. Die Dorfvorsteher*in führt die laufenden Geschäfte des Dorfvorstandes. Der Dorfvorstand hat sich für den Bereich der Dorfschaft mit allen wichtigen Selbstverwaltungs- angelegenheiten zu befassen. Das gleiche gilt, wenn solche Angelegenheiten aus der Dorfschaft an ihn herangetragen oder von der Gemeindevertretung oder der Bürgermeister*in im Einzelfall ihm zur Beratung zugewiesen werden. Den Dorfvorständen wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel übertragen, soweit die Entscheidungen nicht der Gemeindevertretung nach § 28 GO vorbehalten sind oder der Bürgermeister*in Oder den Ausschüssen obliegen:

 

Pflege und Verschönerung des Ortsbildes
Pflege des örtlichen Brauchtums
Förderung örtlicher Vereinigungen

Der Dorfvorsteher*in werden folgende Aufgaben übertragen: Die Ausstellung von Bescheinigungen (z.B. Lebensbescheinigungen usw.), soweit sie oder er hierfür von der Bürgermeister*in ermächtigt wird und hierfür nicht besondere Behörden zuständig sind Unterstützung der Gemeinde auf allen Gebieten, z.B. bei der Durchführung statistischer Erhebungen, soweit sie oder er hierfür von der Bürgermeister*in beauftragt wird Die Bürgermeister*in der Dorfvorsteher*in aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Katastrophenabwehr Aufgaben übertragen Berichterstattung auf Anforderung der Gemeinde Die Bürgermeister*in kann sich in Angelegenheiten, die sie oder er nach Weisung zu erfüllen hat, von der Dorfvorsteher*in beraten lassen

 

Die Dorfvorstände werden auf einer Dorfschaftsversammlung, die von der Bürgermeister*in einzuberufen ist, aus den Bürger*innen, die der Gemeinde­vertretung angehören oder angehören können, für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung gewählt. Die oder der Vorsitzende des Dorfvorstandes führt die Bezeichnung “Dorfvorsteherin” oder “Dorfvorsteher”. Die Dorfvorsteherin oder der Dorfvorsteher und die Stellvertreter*in werden zu Ehrenbeamt*innen ernannt. Die Dorfvorsteher*in führt die laufenden Geschäfte des Dorfvorstandes. Der Dorfvorstand hat sich für den Bereich der Dorfschaft mit allen wichtigen Selbstverwaltungs- angelegenheiten zu befassen. Das gleiche gilt, wenn solche Angelegenheiten aus der Dorfschaft an ihn herangetragen oder von der Gemeindevertretung oder der Bürgermeister*in im Einzelfall ihm zur Beratung zugewiesen werden. Den Dorfvorständen wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel übertragen, soweit die Entscheidungen nicht der Gemeindevertretung nach § 28 GO vorbehalten sind oder der Bürgermeister*in Oder den Ausschüssen obliegen:

Pflege und Verschönerung des Ortsbildes
Pflege des örtlichen Brauchtums
Förderung örtlicher Vereinigungen

Der Dorfvorsteher*in werden folgende Aufgaben übertragen: Die Ausstellung von Bescheinigungen (z.B. Lebensbescheinigungen usw.), soweit sie oder er hierfür von der Bürgermeister*in ermächtigt wird und hierfür nicht besondere Behörden zuständig sind Unterstützung der Gemeinde auf allen Gebieten, z.B. bei der Durchführung statistischer Erhebungen, soweit sie oder er hierfür von der Bürgermeister*in beauftragt wird Die Bürgermeister*in der Dorfvorsteher*in aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Katastrophenabwehr Aufgaben übertragen Berichterstattung auf Anforderung der Gemeinde Die Bürgermeister*in kann sich in Angelegenheiten, die sie oder er nach Weisung zu erfüllen hat, von der Dorfvorsteher*in beraten lassen

 

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