Regeln für den Garagen-Flohmarkt in Benz
1. Veranstalter
jede/r ist sein eigener Veranstalter/in
2. Ort
Der Garagen-Flohmarkt findet ausschließlich auf Privatgrundstücken im Gebiet der Dorfschaft Benz statt.
3. Termin
Der Garagen-Flohmarkt beginnt um 10:00 Uhr und endet um 15:00 Uhr.
Der Garagen-Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt.
4. Warenangebot
Es dürfen alle Waren angeboten werden, die dem Charakter eines Trempelmarktes entsprechen.
Nicht verkauft werden dürfen:
– Neuwaren / Produkte, die vom Verkäufer auch gewerblich angeboten werden.
– Produkte, deren Herstellung oder Vertrieb gesetzlich verboten oder mit speziellen Auflagen versehen sind,
z. B. Nahrungsmittel, Beautyprodukte.
– Waffen, Munition, Politisches Propagandamaterial jeder Art.
5. Teilnehmerkreis der Anbieter
Es dürfen nur Benzer Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) am Garagen-Flohmarkt teilnehmen.
Gewerbliche Verkäufer sind nicht zugelassen.
6. Anmeldung
Anmeldung geht hier online oder siehe Rufnummer / Emails auf dem Flyer
7. Allgemeine Vorschriften
Alle Verkaufseinrichtungen sind von den Anbietern selbst zu organisieren.
Der Stand darf nicht auf öffentlichen Plätzen, Straßen oder Gehwegen aufgebaut werden.
Der Stand ist zur Straße hin deutlich mit mehreren bunten Luftballons zu markieren.
Die Teilnehmer sind für ihren Stand selbstverantwortlich. Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Haftung und
Verantwortung.
8. Versicherung
Die Anbieter haben ihre Waren und Einrichtungen selbst zu sichern und zu versichern.
Die Gemeinde Malente übernimmt bei Eintritt eines Schadensereignisses keinerlei Haftung, weder dem Anbieter noch Dritten
gegenüber.
9. Genehmigung der Eigentümer*innen
Die Hausverwaltung und/oder Eigentümer*innen müssen die Hofflohmärkte auf ihrem Privatgrund genehmigen.