Mit dem Beginn des Oktobers endet die gesetzliche Schonzeit für Hecken, Sträucher und Bäume. Ab dem 1. Oktober 2025 dürfen Gartenbesitzerinnen und -besitzer wieder größere Schnittarbeiten durchführen. Doch warum gibt es diese Regelung überhaupt – und was genau ist erlaubt?

Der rechtliche Hintergrund

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder Bäume stark zurückzuschneiden oder komplett zu roden.
Diese Vorschrift dient dem Schutz von Vögeln 🐦, Insekten 🐝 und kleinen Tieren 🐾, die in dieser Zeit ihre Nester bauen, brüten und ihren Nachwuchs aufziehen.

Während dieser Monate darf die Hecke nur leicht in Form gebracht werden – also ein sogenannter Pflege- oder Formschnitt ✂️, bei dem lediglich einzelne Triebe gekürzt werden.

Erlaubt vom 1. März bis 30. September

  • Formschnitt: Leichtes Kürzen einzelner Zweige, um die Hecke in Form zu halten.
  • Wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, dass sich keine brütenden Vögel oder Nester in der Hecke befinden. Diese dürfen nicht gestört werden.

Verboten vom 1. März bis 30. September

  • Radikaler Rückschnitt: Das „Auf-den-Stock-Setzen“ oder starkes Einkürzen ganzer Hecken.
  • Rodung: Das vollständige Entfernen von Hecken, Sträuchern oder Gebüschen.
  • Grund: In dieser Zeit sind viele Tierarten auf diese Pflanzen als Lebensraum, Nistplatz und Schutzraumangewiesen.

Erlaubt ab 1. Oktober bis Ende Februar

Jetzt dürft Ihr wieder loslegen!

  • Radikaler Rückschnitt: Hecken dürfen kräftig zurückgeschnitten werden.
  • Rodung: Auch das vollständige Entfernen einer Hecke ist wieder erlaubt.
  • Tipp: Nutzen Sie die kühleren Monate für größere Arbeiten – die Pflanzen befinden sich in der Ruhephase und treiben im Frühjahr umso kräftiger wieder aus.

Wichtiger Hinweis

Die Regelungen gelten nicht nur für Hecken, sondern auch für

  • einzelne Bäume 🌳,
  • Sträucher 🌿 und
  • sogenannte lebende Zäune 🚧.

Je nach Bundesland oder Kommune können zusätzliche Vorschriften gelten – besonders bei geschützten Landschafts- oder Naturgebieten. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem Umweltamt.

Fazit

Ab 1. Oktober dürft Ihr die Hecken wieder kräftig schneiden oder entfernen – natürlich achtsam und mit Rücksicht auf die Natur. Wer in der Brutzeit Geduld bewiesen hat, wird nun mit gesundem Wachstum und einer gepflegten Gartenstruktur belohnt! 

Über den Autor: Dorfvorsteher Benz

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Ich bin Dorfvorsteher von Benz und fühle mich meinem Heimatort tief verbunden. Als engagierter Bürger liegt mir das Wohl unserer Dorfgemeinschaft besonders am Herzen. Mir ist es wichtig, das Miteinander zu stärken, unsere Traditionen zu bewahren und zugleich neue Ideen für die Zukunft einzubringen. In meiner Rolle als Dorfvorsteher versuche ich, Organisationstalent mit Menschlichkeit zu verbinden und für die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger ein offenes Ohr zu haben. Für mich ist unser Dorf nicht nur ein Ort zum Leben, sondern eine lebendige Gemeinschaft, die von Zusammenhalt, Vertrauen und gegenseitiger Unterstützung getragen wird.

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